Inhaber eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) können Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihrer medizinischen Betriebsstätte zum Zugriff auf die Daten und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) autorisieren. Dies geschieht mit einem elektronischen Instituts- bzw. Praxisausweis namens SMC-B – also der sicheren Modulkarte des Typs B.