Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)

Das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ – kurz: Patientendaten-Schutz-Gesetz oder PDSG – wurde am 3. Juli 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossen.

Das Gesetz regelt die Nutzung von digitalen Angeboten in der Gesundheitsversorgung durch die Patienten sowie zugleich den Schutz ihrer Daten im Rahmen dieser Digitalisierung. Wichtiger Kernpunkt des Gesetzes ist die Patientensouveränität mithilfe der elektronischen Patientenakte, die ihnen die Speicherung und Selbstverwaltung ihrer medizinischen Daten ermöglicht. Außerdem wird das E-Rezept nutzbar, das eine digitale Übermittlung von Rezepten an die Apotheken ermöglicht.

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