Das elektronische Rezept (E-Rezept) – auch digitale Verschreibung genannt – ist laut dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) ab dem 01.01.2022 verbindlich zu nutzen. Ärzte können somit künftig Rezepte nicht mehr nur vor Ort auf Papier ausstellen, sondern auch digital anlegen und versenden.