Eng verwandt mit der elektronischen Patientenakte (ePA) ist das elektronische Patientenfach (ePF). Darin sollten ursprünglich die Informationen der Patientenakte abgelegt und für die Patienten und Patientinnen auch ohne Arztbesuch zugänglich gemacht werden. Patienten sollten so auch die Möglichkeit bekommen, über Medikationspläne, Notfalldaten oder den Impfausweis hinaus eigene Gesundheitsdaten wie zum Beispiel zur Ernährung oder Fitness im Patientenfach anzureichern.
Der Gesetzentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) (Download PDF) sieht die begriffliche Zusammenführung von Patientenakte und Patientenfach vor, da es sich bei den abgelegten medizinischen Daten weitgehend um die identischen Daten handelt.