Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Zwischen 2011 und 2013 wurde die Krankenversichertenkarte in Deutschland durch die elektronische Gesundheitskarte abgelöst. Mit der ersten Generation der eGK kam rein äußerlich lediglich ein Foto des bzw. der Versicherten auf der Karte hinzu. Mit der zweiten Generation macht ein Mikroprozessor auf der Karte nicht nur das Auslesen von Versichertenstammdaten möglich, sondern auch das Speichern neuer Informationen.

Die elektronische Versicherungskarte ist Dreh- und Angelpunkt sämtlicher digitaler Anwendungen, die mit dem E-Health-Gesetz von 2015 für das deutsche Gesundheitswesen geplant wurden. Erste Anwendung ist das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Künftig werden weitere Anwendungen wie das Notfalldatenmanagement (NFDM) oder die elektronische Patientenakte (ePA) auf Basis der Telematikinfrastruktur (TI) folgen.

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