Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist ein wichtiger Baustein der Anwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und ab dem 1.1.2021 verpflichtend für Arztpraxen (UPDATE 05.08.2020: Im Juli 2020 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) angeregt, den Start der eAU auf den 01.10.2021 zu verschieben. Dieser Forderung muss nun noch der GKV-Spitzenverband zustimmen. Der GKV-SV ist dazu mit der KBV im Gespräch, ein Ergebnis steht jedoch noch aus.). Sie ermöglicht die sichere digitale Übermittlung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einer Arztpraxis an die Krankenkasse. Die Bescheinigung muss dem Patienten zusätzlich digital oder auf Papier zur Verfügung gestellt werden. Die Krankenkassen sind ab dem 1.1.2022 ebenfalls verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital an den Arbeitgeber zu übermitteln.