Bis Ende März 2019 müssen Klinikleitungen entscheiden, welchen Finanzierungsweg sie für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) wählen.
Beim Thema Telematikzuschlag und „Anbindung an die Telematikinfrastruktur“ lohnt sich für Klinikleitungen in Deutschland ein Blick in den Kalender – und einer ins eigene Haus. Gibt es nämlich unter dem Dach des Unternehmens Einrichtungen, die über die Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen, dann bekommt ein Datum Bedeutung, das im Hinblick auf die TI-Anbindung in erster Linie für niedergelassene Ärzte relevant ist: der 31. März 2019.
Bis zu diesem Tag müssen Niedergelassene die verbindliche Beauftragung für den Anschluss ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur nachgewiesen haben. Ansonsten droht ihnen ab der folgenden Leistungserstattung ein Abzug von einem Prozent der Erstattungssumme.