Finanzierung der TI-Anbindung für Arztpraxen
Erstausstattungspauschale
Ab dem 01.01.2020 erhalten Praxen für die Anschaffung von Konnektor und stationärem Kartenterminal eine Erstattungspauschale von 1.549 Euro. Der Konnektor wird mit 1.014 Euro erstattet. Für ein eHealth-Terminal – das stationäre Kartenterminal – wird die Pauschale seit dem 01.10.2019 auf 535 Euro kalkuliert.
Komplexitätszuschlag für größere Praxen entfällt ab 2020
Reicht ein Kartenterminal für den Betrieb der Praxis nicht aus, so erhöht sich die Pauschale seit Oktober 2019 auf 535 Euro pro zusätzlichem Terminal. Praxen können sich bis zu drei Geräte erstatten lassen. Praxen mit ein bis drei Vollzeitstellen für Ärzte oder Therapeuten bekommen ein Terminal erstattet, Praxen mit drei bis sechs Vollzeitstellen zwei Terminals, Praxen mit mehr als sechs Vollzeitstellen bekommen drei Terminals finanziert. Die Anzahl der Stellen bezieht sich nicht auf die Anzahl der Personen (Ärzte und Therapeuten), sondern deren Tätigkeitsumfang, beim Datum geht es um den Installationstermin.
Da sich der Aufwand der TI-Anbindung mit der Anzahl der Kartenterminals erhöht, kamen Arztpraxen mit mehr als einem Terminal noch bis Ende 2019 in den Genuss sogenannter einmaliger Komplexitätszuschläge. Für zwei Kartenterminals wurden 230 Euro, für drei Terminals 460 Euro Komplexitätszuschlag erstattet. Dieser Zuschlag entfällt seit dem 01.01.2020.
Ärzte und Ärztinnen, die mindestens drei Hausbesuche pro Quartal oder Kooperationsverträge zur externen Betreuung von Patienten in anderen Praxen oder Pflegeheimen nachweisen können, haben Anspruch auf die Erstattung eines mobilen Kartenterminals. Die Pauschale dafür beträgt 350 Euro.
Starterpauschale für Mehraufwände
Die Einführung der Telematikinfrastruktur bringt nicht nur Kosten für die Anschaffung der Geräte mit sich. Auch für Personalschulungen, die Aktualisierung der Software im Praxisverwaltungssystem und Ausfallzeiten entstehen den Praxen zusätzliche Aufwände. Eine Starterpauschale von einmalig 900 Euro soll diesen Mehraufwänden Rechnung tragen.
Pauschalen für den laufenden Betrieb
Quartalsweise erhalten Praxen Geld zur Refinanzierung des laufenden Betriebs der Telematikinfrastruktur. Eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 248 Euro ist für die Wartung des Konnektors und des VPN-Zugangs einkalkuliert. Für jeden Praxisausweis (SMC-B) werden im Quartal 23,25 Euro erstattet. Generell wird ein Ausweis pro Praxis veranschlagt. Sofern der Anspruch auf ein mobiles Kartenlesegerät nachgewiesen werden konnte, gibt es für jeden zusätzlichen Praxisausweis ebenfalls die Erstattungspauschale von 23,25 Euro. Für jeden Arzt bzw. jeden Psychotherapeuten mit einem elektronischen Heilberufsausweis erhalten Arztpraxen 11,63 Euro pro Quartal, was die Hälfte der Kosten auffangen soll.
Pauschalen für die Umstellung auf den elektronischen Medikationsplan (eMP) und das Notfalldatenmanagement (NFDM)
Für die Anwendungen eMP und NFDM brauchen Praxen zusätzliche Kartenterminals. Rückwirkend zum 01.10.2020 erhöht sich die Pauschale für zusätzlich angeschafften Terminals um 60 Euro auf 595 Euro pro Gerät. Ab 01.10.2019 bis zum 30.09.2020 gibt es für die Einführung der neuen Anwendungen eine Zusatzpauschale von 60 Euro pro Gerät. Das Update des Konnektors und des Praxisverwaltungssystems auf einen Stand, der auch die Arbeit mit dem elektronischen Medikationsplan und dem Notfalldatenmanagement ermöglicht, wird mit 380 Euro erstattet, hinzu kommt die Betriebskostenpauschale von 4,50 Euro pro Quartal.
Pauschalen für die Einrichtung des KIM (Kommunikation im Medizinwesen)-Dienstes
Praxen erhalten einmalig 100 Euro für notwendige Umstellungen in der Praxis, um künftig eArztbriefe zu verschicken und den Übertragungsdienst KIM zu nutzen. Ab dem 01.04.2020 erhalten sie zusätzlich eine Betriebskostenpauschale von 23,40 Euro.
Pauschalen für die Umstellung auf die elektronische Patrientenakte (ePA) und das E-Rezept
Für das Update auf den sog. ePA-Konnektor erhalten Praxen eine Pauschale von einmalig 400 € sowie außerdem 150 € für die Anpassung des Praxisverwaltungssystems (PVS) für die ePA. Die Erstattung der Betriebskosten für die ePA beläuft sich auf 4,50 € pro Quartal.
Auch für das E-Rezept ist ein Update des PVS notwendig und wird mit einmalig 120 € erstattet. Für die Betriebskosten für das E-Rezept gibt es 1 € pro Quartal.
Eine tabellarische Übersicht bietet die KBV hier.
3 Kommentare. Leave new
Fast jede EDV-ver“besserung“ der letzten 20 J hat meinen Praxisablauf verlangsamt. Hätten wir ein einfacheres, direkteres Abrechnungssystem mit den Patienten, würden wir die Telematik nicht verpflichtend verordnet bekommen.
Unabhängige sind leider nicht willkommen. Schade.
Wann wird es nachgeholt, Klarheit schaffen! TI und öGD, wer hat es versäumt?
DEMIS und das Meldeverfahren, noch nicht in der TI, bleibt es so?
SURVNET, RKI und Meldeverfahren für alle Meldetatbestände und Erreger, neben SARS-2/COVID-19, alles weiterhin außerhalb der TI?
Wie bekommen die Gesundheitsämter den VPN-Zugang, die Konnektoren, die SMC-B ORG -Karten?
Wann wird der öffentliche Gesundheitsdienst über die tatsächlichen Kosten, den Finanzierungen und und möglichen Erstattungen bei Nutzung der TI und der Services KIM und TIM informiert?
Ich suche nach Informationen zur Abrechnung bei Ärzten. Ich wusste gar nicht, dass das DGV eine Honorarkürzung von 2,5 Prozent der Abrechnungssumme vorsieht. Gut zu wissen. Weitere Informationen habe ich hier gefunden: https://prias.de/muenchen/