Die elektronische Patientenakte (ePA) – eine sektorenübergreifende digitale Dokumentensammlung unter der Datenhoheit des Versicherten – ist eine Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI).
Bisher wurden die Informationen der Krankenakten hauptsächlich von Arztpraxen, Krankenhäusern und Krankenversicherungen verwaltet. Mit der ePA sollen nun die Versicherten selbst in die Lage versetzt werden, den Überblick und die Kontrolle über die eigene Akte zu bekommen.
Jeder gesetzlich Versicherte kann sich von seiner Krankenkasse eine ePA anlegen lassen, diese durch seine Ärzte befüllen lassen oder auch eigene Dokumente darin speichern.
Ärztinnen und Ärzte sind dazu verpflichtet, wie bisher auch relevante medizinische Informationen über einen Patienten zur Kenntnis zu nehmen, nur eben jetzt aus der ePA und nicht mehr aus Erzählungen des Patienten oder aus mitgebrachten Papierdokumenten. Sie müssen außerdem Daten aus der aktuellen Behandlung in die ePA eines Versicherten hochladen, wenn dieser das möchte.