Das Notfalldatenmanagement ist eine für Versicherte freiwillige Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI). Dabei werden notfallrelevante Daten von Patientinnen und Patienten für den Notfall auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert.
NFDM: Zwei Datensätze
Das Notfalldatenmanagement besteht aus zwei Datensätzen, die von Ärzten auf Wunsch des Patienten angelegt werden müssen:
Der Notfalldatensatz (NFD) enthält wichtige medizinische Informationen zum Patienten, wie z.B. Medikationen, Operationen, chronische Erkrankungen oder Allergien.
Der sog. Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) beinhaltet Hinweise auf das Vorhandensein bzw. den Ablageort wichtiger Papierdokumente, wie z.B. eines Organspendeausweises oder einer Patientenverfügung.